Besuchen
Fotografieren und Filmen
Erstellung und Nutzung von Foto- und Filmaufnahmen mit Motiven des Kölner Doms
I. Nutzung von Fotografien aus dem Dombauarchiv
Sofern Sie Bilder aus dem Bildarchiv der Dombauhütte der Hohen Domkirche nutzen möchten, ist hierfür die Einräumung von Nutzungsrechten erforderlich. Das Formular für eine entsprechende Anfrage finden Sie hier. Bitte versenden Sie das ausgefüllte Formular an: foto.dombauhuette(at)koelner-dom.de.
II. Wenn Sie Foto- oder Filmaufnahmen im Kölner Dom erstellen möchten
Sofern Sie Foto- oder Filmaufnahmen im Innenraum oder in/auf einem Sonderbereich des Kölner Doms erstellen möchten, gestattet die Hohe Domkirche Ihnen den Zutritt ausschließlich unter den nachfolgenden Voraussetzungen. „Sonderbereiche“ sind insbesondere das Dach, das Baptisterium, die Grabung, die Türme, die Dombauhütte, die Schatzkammer, die Sakristei und der Binnenchor.
1. Allgemeine Voraussetzungen
Ungeachtet des Anlasses, zu dem Sie Foto- oder Filmaufnahmen erstellen möchten, gilt:
- 1.1 Sie respektieren die Würde des Ortes.
1.2 Sie leisten den Weisungen der Mitarbeiter der Hohen Domkirche Folge.
1.3 Alle persönlichkeitsrechtlichen Belange von Personen, die auf Ihren Aufnahmen erkennbar sind, werden in ausreichendem und erforderlichem Maße berücksichtigt. Im Zweifel sind Einzelaufnahmen von Gottesdienstbesuchern / Gottesdienstbesucherinnen ohne deren Einverständnis nicht gestattet.
1.4 Fiktionale Aufnahmen, d.h. solche Aufnahmen, denen eine Konzeptvorlage wie ein Storyboard, ein Drehbuch o.Ä. zugrunde liegt, unterbleiben im Innenraum des Kölner Doms grundsätzlich. In Einzelfällen kann für solche Aufnahmen in/auf Sonderbereichen auf Antrag eine Zustimmung erteilt werden. Das Formular für einen entsprechenden Antrag finden Sie hier.
1.5 Foto- oder Filmaufnahmen werden während der liturgischen Zeiten von Privatpersonen nur von deren Sitzplatz und von Pressevertretern nur von dem diesen durch Mitarbeiter der Hohen Domkirche zugewiesenen Platz aus erstellt.
1.6 Sonderbereiche werden nur in Begleitung eines Mitarbeiters oder eines Beauftragten der Hohen Domkirche betreten.
1.7 Drohnen und entsprechende technische Hilfsmittel finden bei der Erstellung der Aufnahmen keine Verwendung.
2. Zusätzliche Voraussetzungen für Privatpersonen
Soweit Sie als Privatperson, d.h. ohne erwerbswirtschaftlichen, gewerblichen oder sonst beruflichen Anlass Foto- oder Filmaufnahmen in dem Kölner Dom oder in/auf einem Sonderbereich des Kölner Doms erstellen möchten, gilt über die Voraussetzungen der Ziff. 1 hinausgehend das Folgende:
2.1 Private „Fotoshootings“ unterbleiben.
2.2 Die Foto- oder Filmaufnahmen werden ausschließlich privat genutzt. Eine private Nutzung liegt nicht vor bei
- einer gewerblichen oder einer anderen der Gewinnerzielung dienenden Nutzung,
- einer mit der Berufsausübung im Zusammenhang stehenden Nutzung,
- einer Nutzung im Zusammenhang mit politischen oder weltanschaulichen Meinungsäußerungen,
- der Werbung dienenden Äußerungen.
2.3 Es erfolgt keine Weitergabe der Aufnahme an Dritte, welche die Aufnahmen in anderer Weise als gem. Ziff. 2.2 nutzen.
2.4 Die Verwendung von Stativen und entsprechenden technischen Hilfsmitteln zur Erstellung der Aufnahmen unterbleibt, es sei denn, Sie haben vor Erstellung der Aufnahmen eine „Zutrittserlaubnis zum Zwecke der Erstellung privater Foto- und Filmaufnahmen mit technischen Hilfsmitteln“ bei einer der Pressestellen der Hohen Domkirche eingeholt. In diesem Fall erfolgen Foto- oder Filmaufnahmen nicht anders als durch diese eingeholte Zutrittserlaubnis gestattet. Eine entsprechende Zutrittserlaubnis für Sonderbereiche des Kölner Doms wird nicht erteilt. Das Antragsformular für eine solche Zutrittserlaubnis finden Sie hier. Bitte versenden Sie das ausgefüllte Formular an: genehmigungen(at)koelner-dom.de.
2.5 Audio- und Videoaufnahmen unterbleiben in allen Sonderbereichen.
3. Zusätzliche Voraussetzungen für Pressevertreter
Als Vertreter der Presse gestattet die Hohe Domkirche Ihnen den Zutritt zu dem Innenraum oder in/auf einen Sonderbereich des Kölner Doms, wenn Sie entweder eine Presseeinladung oder auf eigene Anfrage eine Zutrittserlaubnis für die aktuelle Berichterstattung durch die Pressestelle der Hohen Domkirche erhalten haben. Das Formular für eine solche Anfrage finden Sie hier.
Bitte versenden Sie das ausgefüllte Formular an: genehmigungen(at)koelner-dom.de.
Nicht-aktuelle Aufnahmen in Sonderbereichen des Kölner Doms sind nur in Begleitung eines Mitarbeiters der Hohen Domkirche möglich, für die eine Aufwandsentschädigung in Höhe von € 100,00/angebrochener Zeitstunde in Rechnung gestellt wird.
Das Formular für eine solche Anfrage finden Sie hier.
Bitte versenden Sie das ausgefüllte Formular an: genehmigungen(at)koelner-dom.de.
Sofern Sie Vertreter der Presse sind, eigene Aufnahmen jedoch aus privatem Anlass im Innenraum des Kölner Doms oder in/auf Sonderbereichen des Kölner Doms erstellt haben, die Sie im Nachhinein im Rahmen der Presseberichterstattung nutzen möchten, ist eine nachträgliche Genehmigung des Zutritts zu diesem Zwecke und zur Änderung des Nutzungszwecks der Fotos möglich und für eine nicht-private Nutzung erforderlich.
Das Formular für eine solche Anfrage finden Sie hier.
Bitte versenden Sie das ausgefüllte Formular an: foto.dombauhuette(at)koelner-dom.de.
In allen sonstigen Fällen der Fotografie im Innenraum und in/auf Sonderbereichen des Kölner Doms gelten auch für Pressevertreter die Voraussetzungen der Ziff. 4.
Für Pressevertreter gem. Abs. 1 und 2 gilt über die Voraussetzungen der Ziff. 1 hinausgehend das Folgende:
3.1 Foto- oder Filmaufnahmen werden in keinem anderen Zusammenhang als im Rahmen der Presseberichterstattung und nicht nach einem Zeitpunkt genutzt, der später als 3 Monate nach dem Ereignis liegt, zu dessen Anlass die Aufnahmen gefertigt wurden. Insbesondere unterbleibt die Verwendung der Aufnahmen für Werbezwecke zu Ihren Gunsten oder zu Gunsten Dritter.
3.2 Die Weitergabe der Foto- oder Filmaufnahmen an andere Dritte als an Presseagenturen (solche sind z.B. dpa, KNA und epd) unterbleibt. Insbesondere unterbleibt die Weitergabe der Foto- oder Filmaufnahmen an gewerblich tätige (online-) Foto- und Bildagenturen wie z.B. Getty Images, Adobe, Fotolia, Imago. Sofern eine Weitergabe der Aufnahmen an Presseagenturen erfolgt, ist auf die Nutzungsfrist gem. Ziff. 3.1 hinzuweisen.
3.3 Sofern Ihre Aufnahmen (auch) ganz oder teilweise das Werk eines Künstlers abbilden, der nicht bereits länger als 70 Jahre verstorben ist, stellen Sie der Hohen Domkirche zwei Belegexemplare der gefertigten Aufnahmen zur freien Verfügung. Sofern für die Art der beabsichtigten Bildnutzung kein urheberrechtlicher, gesetzlicher Erlaubnistatbestand vorliegt, holen Sie bei den Rechteinhabern die notwendigen Nutzungsrechte ein.
3.4 Die Durchführung und die Aufnahme von Moderationen und Interviews sowie die Erstellung von Portraitaufnahmen dritter Personen im Kölner Dom ist nur auf Antrag mit nur ausdrücklicher Zustimmung der Hohen Domkirche zulässig.
4. Zusätzliche Voraussetzungen für sonstige Dritte, die Foto- oder Filmaufnahmen zu anderen als privaten Zwecken nutzen
Sofern Sie Foto- oder Filmaufnahmen im Innenraum oder in/auf einem Sonderbereich des Kölner Doms erstellen möchten, die in anderer Weise als gem. Ziff. 2 oder 3 genutzt werden sollen, gestattet die Hohe Domkirche Ihnen den Zutritt nur auf schriftliche Anfrage, die einer schriftlichen Zustimmung bedarf. Die Gestattung erfolgt in demjenigen Rahmen, der durch einen insoweit zu schließenden Vertrag vereinbart wird.
Bitte richten Sie Ihre Anfrage an: genehmigungen(at)koelner-dom.de.
Sofern Sie eigene Aufnahmen aus privatem Anlass im Innenraum des Kölner Doms oder in/auf Sonderbereichen des Kölner Doms erstellt haben, die Sie im Nachhinein im Rahmen einer nicht privaten Nutzung verwenden möchten, ist eine nachträgliche Genehmigung des Zutritts zu diesem Zwecke und zur Änderung des Nutzungszwecks der Fotos möglich und für eine nicht private Nutzung erforderlich.
Das Formular für eine solche Anfrage finden Sie hier. Bitte versenden Sie das ausgefüllte Formular an: foto.dombauhuette(at)koelner-dom.de.
Der Zutritt zu/auf Sonderbereiche(n) des Kölner Doms ist nur in Begleitung eines Mitarbeiters der Hohen Domkirche möglich, wofür eine Aufwandsentschädigung i.H.v. € 100,00/angebrochener Zeitstunde in Rechnung gestellt wird.