© Hohe Domkirche Köln, Dombauhütte; Foto: J. Rumbach

Besuchen

Wichtige Hinweise

Besuchen

Wichtige Hinweise

Liebe Besucherinnen und Besucher des Kölner Doms, wir freuen uns, Sie in der Hohen Domkirche Sankt Petrus in Köln willkommen zu heißen.

Dieser Dom wurde zur Ehre Gottes erbaut und ist bis heute vor allem ein Haus des Gebetes und des Gottesdienstes. Als kostbaren Besitz hütet der Dom die Gebeine der Heiligen Drei Könige.
Mit Betreten des Doms erkennen Sie die Regeln der vorliegenden Domordnung an.

§1 Verhalten

(1) Alle Besucher/innen respektieren die Würde dieses heiligen Ortes und verzichten auf lautes Sprechen und Umherrennen.
(2) Besichtigungen sind gewöhnlich außerhalb der am Vierungsaltar gefeierten Gottesdienste möglich.
(3) Musizieren und Singen ist außerhalb der Gottesdienste nicht möglich.
(4) Eltern oder erwachsene Begleiter/innen nehmen beim Besuch mit Kindern oder Jugendlichen ihre Aufsichtspflicht wahr.
(5) Besucher/innen respektieren Absperrungen und für Besichtigungen gesperrte Bereiche.
(6) Mobiltelefone u.ä. sind auf „lautlos“ zu stellen. Telefonieren ist nur außerhalb des Domes gestattet.
(7) Besucher des Kölner Doms werden gebeten, eine der Würde des Gotteshauses angemessene Kleidung zu tragen. Idealerweise sind Schultern und Oberkörper bedeckt. Wir bitten Sie insbesondere, von gezielt aufreizender Kleidung abzusehen. Gesundheitlich erforderliche oder religiöse Kopfbedeckungen dürfen Männer aufbehalten. Religionsfeindliche oder rassistische Symbole sind verboten.
(8) Speisen und Getränke sind außerhalb des Doms zu verzehren.
(9) Im gesamten Domgebäude darf nicht geraucht werden. Dies gilt auch für E-Zigaretten.
(10) Erkennbar alkoholisierte Menschen dürfen den Dom nicht betreten.
(11) Drogen und illegale Substanzen aller Art sind verboten.
(12) Stadt-Ralleys u.ä. können nicht im Inneren des Domes durchgeführt werden.

§2 Fotografieren und Filmen

(1) Fotografieren (ohne Blitzlicht) und Videoaufnahmen mit überschaubarer technischer Ausstattung sind außerhalb der Gottesdienste für private Zwecke gestattet. Bei Gottesdiensten sind sie nur vom Platz aus möglich. Dabei ist auf ein respektvolles Miteinander zu achten, das kein direktes Fotografieren anderer Besucher/innen beinhaltet. In jedem Fall müssen Fotografinnen und Fotografen sowie Filmende die Würde des Ortes respektieren und den Weisungen des Dompersonals Folge leisten.
(2) Private „Fotoshootings“ sind verboten.
(3) Aufnahmen mit Stativen bedürfen einer Genehmigung durch den Dompropst.
(4) Der Betrieb von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen („Drohnen“) ist innerhalb des Kölner Doms und in dessen Außenbereich untersagt.
(5) Die Veröffentlichung von Fotografien und Videos für nicht-private Zwecke – etwa zur kommerziellen und weltanschaulich werbenden Nutzung (auch auf privaten Webseiten oder in sozialen Medien) – ist grundsätzlich vorab genehmigungspflichtig
(6) Diese Hinweise sind Auszüge aus den Regelungen zur Erstellung von Foto- und Filmaufnahmen in der Domkirche. Bitte sehen Sie die vollständigen und konkretisierenden Regelungen unter www.koelner-dom.de/fotografierenundfilmen.

§3 Gepäck und Gegenstände

(1) Nur kleinere Taschen und Tagesrucksäcke bis zu einer Größe von 40x35x15cm (HxBxT) dürfen in den Dom, in die Schatzkammer und in die Turmbesteigung mitgeführt werden. Rollkoffer, Kabinentrolleys, Wanderrucksäcke und andere große Gepäckstücke sind im Dom und in seinen Sonderbereichen weder gestattet noch können sie dort verwahrt werden. 
Direkt neben dem Kölner Domshop auf dem Roncalliplatz ist eine Gepäckaufbewahrung untergebracht und täglich von 10 bis mindestens 18 Uhr geöffnet. 
(2) Rollstühle, Rollatoren und gekennzeichnete Gehhilfen sind im Dom zugelassen, andere Rollfahrzeuge und Fahrräder müssen draußen bleiben.
(3) Im gesamten Dom herrscht ein Waffenverbot (inkl. potentieller Waffen und CS-Gas).
(4) Klappstühle, Hocker o.ä. können nicht mitgebracht werden.
(5) Luftballons, Konfetti und Luftschlangen sind im gesamten Dom verboten.

§4 Schriftenverteilung

Die Verteilung von Schriften bedarf einer ausdrücklichen Genehmigung durch den Dompropst.

§5 Tiere

Tiere, mit Ausnahme von Blinden- und Assistenzhunden, müssen draußen bleiben.

§6 Domführungen

(1) Domführungen sind nur mit einer dafür eigens ausgestellten Lizenz möglich.
(2) Die Teilnehmer/innen der Führungen sind über die Domordnung zu informieren.

§7 Aufsichtspersonal / Domschweizer und -schweizerinnen

(1) Den Anweisungen des Aufsichtspersonals und der Domschweizer/innen ist immer zu folgen.
(2) Werden die Domordnung oder die Anweisungen des Personals nicht befolgt, kann den betreffenden Personen der Aufenthalt im Dom untersagt werden.
(3) Domschweizer/innen dienen in ihrer Funktion nicht als Domführer/innen.

§8 Die Domordnung tritt am 1. Oktober 2019 in Kraft.

Der Dompropst

KulturstiftungDombau Verein