Das Privileg, neben Erzbischöfen und Heiligen im Chor des gotischen Domes bestattet zu werden, wurde im Mittelalter nur einem einzigen weltlichen Fürsten zuteil: dem Grafen Gottfried von Arnsberg, der seine Grafschaft zuvor dem Kölner Erzstift übertragen hatte. Auf seiner von Trauerfiguren, Wappenschilden und Helmen gezierten Sandsteintumba ruht der in voller Rüstung dargestellte Graf unter einem gewölbten Eisengitter. Der Überlieferung nach hatte das Gitter die Liegefigur des Verstorbenen vor Übergriffen seiner enttäuschten Verwandten zu schützen, doch folgt das Arnsberg-Grab hier vielmehr einem durchaus verbreiteten Grabmaltypus.
Dr. Klaus Hardering, Kunsthistoriker